Die versprochenen Verstärkungen ließen auf sich warten, der Meineid-Prozess jedoch nicht. Am 30. September 1975 wurden 15 Verhandlungstage angesetzt, und eines war klar: Würden die Schalker Angeklagten vor dem Essener Landgericht verurteilt, so stünden ihnen Strafen von sechs Monaten bis fünf Jahren (Meineid) oder von drei Monaten bis fünf Jahren, in schweren Fällen nicht unter einem Jahr (uneidliche Falschaussage) ins Haus. Das wäre natürlich das Aus aller Meisterschaftsträume. Der Prozess war eröffnet. Wäre die Schalker Abwehr auf dem grünen Rasen nur halb so gut wie ihre Verteidiger im schwarzen Ornat, den Gegnern dürfte in jener Spielzeit kein einziges Tor gelungen sein. Denn während die Verteidigung mit allen Tricks arbeitete, gelangen Gericht und Staatsanwaltschaft nur zwei Eigentore, von denen das zweite sogar zum Abbruch führte. Die Verteidigung lehnte gleich zwei Richter wegen Befangenheit ab, wobei der zweite abgelehnte Richter einen neuen Termin ansetzte; eben dies ist allerdings nach herrschender Rechtsordnung nicht erlaubt.

 

Während sich die Juristen ihre Spiegelfechtereien lieferten und dafür sorgten, dass der größte Teil des zweiten Verhandlungstages aus Pausen bestand, waren die angeklagten Spieler im Geiste mehr auf dem Fußballplatz als im Gerichtssaal. Klaus Fichtel gab seinem ehemaligen Kollegen Jürgen Wittkamp Tipps, wie Gladbach am nächsten Samstag gegen Braunschweig gewinnen könne. Stan Libuda hingegen gab sich überrascht über das enorme Zuschauerinteresse an diesem Prozess: „Mensch, dat is ja hier wie bei de Baader-Meinhof!“ Hilf- und ratlos standen angeklagte Spieler und Beobachter dem Treiben der Juristen vis-a-vis. Auch am vierten Tag war immer noch kein einziger Zeuge vernommen. Wiederum war das Gericht durch Fichtel-Anwalt Dr. Mundorf in Frage gestellt worden. So wurde abermals juristische Haarspalterei betrieben, viel Blabla zum Fenster hinausgeredet und mit fünf Unterbrechungen mehr Pausen gemacht als Verhandlungen. Der Prozess drohte sogar zu platzen, wenn laut Strafprozessordnung die Frist von zehn Tagen zwischen zwei Hauptverhandlungen nicht hätte eingehalten werden können. Und Siebert-Verteidiger Dr. Schmidt-Leichner beharrte darauf, dass das Gericht nicht in die Hauptverhandlung hätte eintreten dürfen, weil das Verfahren bezüglich der von der Verteidigung gestellten Anträge auf Ablehnung der Richter „wegen Besorgnis der Befangenheit“ noch nicht abgeschlossen wäre.

 

So war Dr. Schmidt-Leichner bei der Hauptverhandlung auch zunächst nur als „Mensch“ anwesend. Er trat erst wieder in Erscheinung, als die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Siebert und Fichtel abtrennen und den Angeklagten Pflichtverteidiger zur Verfügung stellen wollte. Schließlich vertagte man sich auf den 16. Oktober. Auch in der dritten Prozesswoche kam man in der Sache nicht weiter. Die Spieler antworteten auf die klare Frage des Richters, ob sie sich „zur Sache“ äußern wollten, mit einem ebenso klaren „Nein“. Aber Schalke-Präsident Siebert kam wenigstens zu einer grundsätzlichen Erklärung über sein Verhältnis zum Fußball im allgemeinen und zum FC Schalke 04 im besonderen, die er teilweise unter Tränen der Rührung zum besten gab. Er ersparte sich dabei weder einen Seitenhieb auf DFB-Ankläger Kindermann („der möchte gern Vizepräsident des DFB werden“) noch auf Staatsanwalt Dieckmann („der möchte gern Oberstaatsanwalt werden“).

 

Umstrittenes Protokoll

 

Anfang der fünften Prozesswoche gab es eine Bombendrohung im Essener Landgericht. Der Gerichtssaal musste vorsorglich evakuiert werden, doch weiter geschah nichts. Aber ein Protokoll des DFB-Anklägers Hans Kindermann, das Staatsanwalt Dieckmann erst jetzt zur Staatsanwaltschaft schickte und so in das Strafverfahren einführte, ließ es krachen. In dem vom 15.7.1974 datierten Protokoll belastete die Ehefrau des ehemaligen Schalker Rechtsanwalts Becker die Schalker Spieler enorm.

 

Margot Becker hatte darin bestätigt, dass sie Zeugin der Beratungen zwischen ihrem Mann und den Schalker Angeklagten gewesen sei. Sie wollte dabei erfahren haben, dass das fragliche Spiel Schalke gegen Bielefeld durch Schmiergeldzahlungen tatsächlich manipuliert worden sei, und dass Slomiany, der Geldbote, später von den Schalker Spielern Schweigegelder erhalten habe. Außerdem soll mit den Schalker Anwälten Dr. Hütsch und Dr. Weber darüber gesprochen worden sein, dass ein Eid (von Dieter Burdenski) gegen 13 andere Eide stehen würde; Schalke-Präsident Siebert soll zudem gesagt haben, dass man ihnen einen Meineid nicht nachweisen könne.

 

Dieckmann musste in den Zeugenstand, und sofort versuchte die Verteidigung mit bohrenden Fragen ihre These zu erhärten, dass bei der Vereidigung der Schalker Spieler nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Insbesondere verbiss sich Rechtsanwalt Schmidt-Leichner als Hauptfragesteller an dem Punkt, wann Dieckmann Kenntnis vom Gespräch zwischen Kindermann und Frau Becker erhalten und warum er das Protokoll über dieses Gespräch erst jetzt zu den Gerichtsakten gegeben habe. Erstmals seit Wochen hatte der Prozess Tempo. Doch der Zeuge Dieckmann schien ein schwaches Langzeitgedächtnis zu haben. 33 Mal in 87 Minuten berief er sich auf Erinnerungslücken, wand er sich wie ein Aal und suchte Ausflüchte. Er bestand jedoch darauf, dass eine eventuelle Annahme von Bielefelder Bestechungsgeldern für die Schalker Spieler „strafrechtlich nicht relevant“ gewesen sei. Die Verteidigung sah ihren Verdacht bestätigt, man habe die Schalker schwören lassen, um ihnen anschließend einen Meineid nachweisen zu können. Von der Unwahrheit der Schalker Aussagen überzeugt, habe die Staatsanwaltschaft „hemmungslos vereidigt“ und die Spieler ins offene Messer laufen lassen.

 

10-12 Asbach-Cola

 

Am nächsten Verhandlungstag erzählte Dieckmann als Zeuge, was ihm während seiner Ermittlungsarbeit alles widerfahren ist. So erhielt er im November 1973 in Bielefeld den Anruf des Gelsenkirchener Gerichtspflegers Mucha, bei ihm hätte ein gewisser Günter Falk vorgesprochen, der der Halbbruder von Jürgen Sobieray sei und eine Aussage machen wollte. Falks Aussagemotiv war klar, hatte doch in der Zeitung gestanden, der Halbbruder eines Schalker Spielers hätte Günter Siebert erpressen wollen. Sofort fuhr Dieckmann nach Gelsenkirchen in die Schalker Straße 98, wo Falk wohnte und geriet dort in eine eheliche Auseinandersetzung der Falks, bei der Günter Falk die Frau Gemahlin per Fußtritt in die Wohnung befördert haben soll.

 

Am nächsten Tag pilgerte Günter Falk ins Amtsgericht Buer, doch Dieckman war noch nicht da. Rechtspfleger Mucha schickte ihn um 10 Uhr in die Kneipe nebenan, bis er kurz vor 11 Uhr gerufen wurde. Bis dahin hatte er sich „10-12 Asbach mit Coca reingetan“ wie er es nannte. Zurück im Amtsgericht, wo Dieckmann inzwischen eingetroffen war, war Falks erste Frage: „Wie, ist hier nichts zu trinken?“ Rechtspfleger Mucha soll dann auf Anweisung Dieckmanns eine Packung Bier geholt haben, von der Falk zwei Einwegflaschen getrunken haben will.

 

Doch Asbach­Cola und Bier vertrugen sich nicht. Da habe ihn Staatsanwalt Dieckmann im beigen VW-Variant nach Hause gefahren. Dieckmanns Ermittlungsmethoden wurden nun stark in Frage gestellt, zudem auch noch ein Bielefelder Juristenkomplott im Raume stand, möglichst viele Schalker zu belasten, um Arminia halbwegs aus der Affäre zu ziehen; schließlich war Dieckmanns Chef, Oberstaatsanwalt Kny, Dauerkarteninhaber bei Arminia. Die Verteidiger fuhren starkes Geschütz auf und sahen sich darin bestätigt, dass Dieckmann aus „sachfremden Gründen die Ermittlungen geführt und Hilfsdienste für DFB und Arminia geleistet habe“. Daher ließ die Verteidigung ein Verfassungsgutachten beim Hamburger Professor Dr. von Münch und dem Dortmunder Dr. Rauball anfertigen, das der Dieckmannschen Eidabnahme Verfassungswidrigkeit bescheinigte.

 

Hinweis
Aufgrund der positiven Resonanz noch einmal der Hinweis, dass jeder Schalker die Möglichkeit hat Texte an folgende E-Mail Adresse zu senden: info@schalkermarkt.de