1. Kannst du dich kurz vorstellen?
Anja Wortmann, 40 Jahre, wohnhaft in Gladbeck, verheiratet, 1 Sohn (13 Jahre)

Beruf: Dipl.-Finanzwirtin, derzeit tätig im Bereich der Betriebsprüfung für Großbetriebe und Konzerne

Vereinsmitglied seit 2007

2. Warum hast du dich für den Wahlausschuss beworben?
Der Wahlausschuss ist ein wichtiges Vereinsgremium, weil er durch die Vorabauswahl der Kandidaten Einfluss auf die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrates und somit indirekt auch auf die künftige Ausrichtung des Vereins nimmt. 
Ich war und bin der Meinung, dass man, wenn man Kritik anbringt, gleichzeitig auch bereit sein muss, aktiv an der Gestaltung mitzuwirken und sich einzubringen.

3. Warum sollten Schalker ausgerechnet dich wählen?
Zu meinem Beruf gehört es, Sachverhalte kritisch zu hinterfragen und Dingen auf den Grund zu gehen. Dadurch eignet man sich auch eine gesunde Menschenkenntnis an und lässt sich nicht so leicht durch eine „glänzende Fassade“ beeindrucken.
Dies ist meines Erachtens eine wichtige Voraussetzung bei der Auswahl geeigneter Kandidaten für den Aufsichtsrat um die Qualifikation des jeweiligen Bewerbers einzuschätzen und auch seine Beweggründe für die Kandidatur zu erkennen.

4. Was macht für dich einen guten Aufsichtsrats-Kandidaten aus?
Ein guter Aufsichtsratskandidat sollte natürlich über die Fähigkeit verfügen, wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und zutreffend einzuschätzen. Er/ sie sollte finanziell und personell unabhängig von anderen Entscheidungsträgern innerhalb des Vereins sein und über die notwendige Charakterfestigkeit verfügen, auch einmal eine „unbequeme“ Meinung zu vertreten und erforderlichenfalls „gegen den Trend“ abzustimmen. 
Er/ sie sollte jedoch auch ein gutes Gespür für die Menschen im unmittelbaren regionalen Umfeld des Vereins besitzen, also wissen, dass das „Herz im Pott“ nun einmal ein bisschen anders schlägt als anderswo. Denn nur dadurch ist gewährleistet, dass er oder sie vorausschauend die Aus- und Außenwirkungen von Entscheidungen erkennen kann, die auf oberster Vereinsebene getroffen werden (müssen).

Ein königsblaues Herz muss ich hier sicher nicht gesondert erwähnen, ich denke das sollte selbstverständlich sein.

5. Wie beurteilst du die Arbeit des Aufsichtsrats in den letzten Jahren?
Dies ist natürlich schwierig, da die Sitzungen des Aufsichtsrates vertraulich abgehalten werden und letztlich nur die getroffenen Beschlüsse der Öffentlichkeit bekannt werden.
Der Weg dahin und wie sich die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder bei der Entscheidungsfindung positioniert haben, dringt in aller Regel nicht nach außen.
Dennoch hätte ich mir bei der ein oder anderen Entscheidung etwas mehr Fingerspitzengefühl und Weitsicht gewünscht. Dies kann man am besten am Beispiel der beabsichtigten Partnerschaft mit dem Tickethändler „Viagogo“ festmachen. Dem Aufsichtsrat hätte bewusst sein müssen, welchen Aufschrei dies verursacht und dass sich die Fans durch diese geplante Kooperation vor den Kopf gestoßen fühlen. Dass diese dennoch so lange verteidigt und erst nach der Meinungsabfrage auf der letzten Mitgliederversammlung gekippt wurde, habe ich jedenfalls nicht nachvollziehen können.

6. Wie beurteilst du die mögliche Änderung der Anzahl an kooptierten Mitgliedern im Aufsichtsrat?
Diesem Satzungsänderungsantrag werde ich in dieser Form nicht zustimmen. Nach derzeitiger Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 11 Mitgliedern. Davon werden 6 durch die Mitgliederversammlung gewählt, jeweils ein Mitglied durch den Sportbeirat und den SFCV entsandt und 3 weitere Mitglieder kooptiert, das heißt durch den Aufsichtsrat selbst bestimmt. Durch den vorliegenden Änderungsantrag soll die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Möglichkeit, ein weiteres Mitglied zu kooptieren, auf 12 erhöht werden. Alle übrigen Regelungen sollen bestehen bleiben. 
Unter § 7.3 heißt es jedoch, dass der Aufsichtsrat bei Anwesenheit von 6 stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig ist.


Dies könnte durchaus zu der Situation führen, dass durch den Aufsichtsrat Beschlüsse gefällt werden und an der Abstimmung kein einziges, von der Mitgliederversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied beteiligt war. Das widerspricht in meinen Augen jedoch dem Grundgedanken, dass wir ein eingetragener Verein sind, dessen höchstes Entscheidungsgremium die Mitgliederversammlung ist. Wenn also , wie der Begründung zu diesem Satzungsänderungsantrag zu entnehmen ist, Sponsoren mit einem Sitz im Aufsichtsrat „gelockt“ werden sollen, so bedarf es meiner Meinung nach noch einer zusätzlichen Regelung, dass bei einer Abstimmung mindestens die Hälfte der anwesenden Mitglieder solche sein müssen, die von der Mitgliederversammlung gewählt wurden.

7. Wie beurteilst du die Arbeit des Wahlausschuss in den letzten Jahren?
Auch hier gilt dasselbe wie für den Aufsichtsrat, dass nämlich über die einzelnen Sitzungen und das Abstimmverhalten keine Einzelheiten bekannt werden. Daher kann man auch hier nur das Endergebnis beurteilen. Und dies sehe ich insbesondere nach dem letzten Jahr doch etwas kritisch. Nach der Satzung ist es möglich, die doppelte Anzahl an Kandidaten zuzulassen, als Aufsichtsratsämter neu zu besetzen sind.


Wenn dann bei zwei vakanten Sitzen gerade einmal drei Kandidaten den Weg durch den Wahlausschuss finden und einer davon zudem bereits auf der letzten Mitgliederversammlung de facto abgewählt wurde, dann frage ich mich schon, warum der Wahlausschuss letztlich so entschieden hat.

8. Sollte man den Wahlausschuss reformieren? Wenn ja, wie?
Grundsätzlich sollte man den Wahlausschuss beibehalten, allerdings sollte man hier wie es auch bereits für die Aufsichtsräte geregelt ist, festlegen, dass die in diesem Gremium tätigen Personen nicht in einem Anstellungsverhältnis zum Verein stehen oder auf anderer Basis entlgeltlich weder mittelbar noch unmittelbar für ihn tätig sein dürfen.

Hinweis
Aufgrund der positiven Resonanz noch einmal der Hinweis, dass jeder Schalker die Möglichkeit hat Texte an folgende E-Mail Adresse zu senden: info@schalkermarkt.de