An dem Antrag, die theoretisch mögliche Höhe einer möglichen Umlage auf den dreifachen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, könnte das ganze Satzungspaket für die nächste Schalker Hauptversammlung scheitern. Warum Peter Peters sich das antut, blieb allerdings offen auf der Veranstaltung “mitGEredet” des FC Schalke 04 e.V.

70 Vereinsmitglieder waren am Dienstag erschienen, um über die geplanten Satzungsänderungen zu diskutierten – und schnell kristallisierte sich heraus, dass zwei Themen den Mitgliedern auf der Seele brennen. Darunter eben die geplante Umlage.

Eine Frage ließ Peter Peters, der das ganze Thema in die Satzungskommission eingebracht hatte, allerdings offen: Wofür das Ganze. Schließlich sei die – jetzt schon mögliche einfache Umlage – noch nie eingebracht worden. Man wolle einfach für diese theoretisch mögliche Option vorbauen. Wofür, wenn die Karte noch nie gezogen worden ist, wusste er aber nicht zu beantworten – oder wollte es nicht. “Ich habe keine Pläne”, betonte er indes immer wieder.

Dabei ist die Aufregung ziemlich verfrüht – selbst wenn die Mitgliederversammlung einem dreifach erhöhten Beitrag grundsätzlich zustimmte, hieße das nicht, dass er auch käme. Schließlich muss auch die Umlage dann erst noch von einer Mitgliederversammlung beschlossen werden – und dabei muss sie zweckgebunden sein. Das steht zwar nicht in der – dann vielleicht geänderten – Satzung, aber es ist bei einem gemeinnützigen Verein zwingend vorgeschrieben: ideell muss das Ziel sein. In einen Spieler könnte man das Geld nicht stecken.

Warum Peter Peters sich dann den Stress antut – sichtbar genervt -, blieb offen. Mehrere Mitglieder haben bereits angekündigt, auf der Schalker Jahreshauptversammlung den Antrag zu stellen, die Satzungsänderungen getrennt abstimmen zu lassen. Nicht im Block, wie derzeit von der JHV-Regie vorgesehen. Scheiterte dieser Antrag, so abzustimmen, müssten die Mitglieder die Kröte “Umlage mal 3″ schlucken – oder das ganze, im Kern sehr sinnvolle Paket ablehnen. In dem auch eine Dreiviertelmehrheit verankert würde, die zukünftig notwendig würde, um die Profimannschaft auszugliedern.

Ebenfalls umstritten: der geplante neue Wahlmodus für den Ehrenrat. Diese Institution, bisher eher als Tribunal des Aufsichtsrats denn als Schlichtungsstelle von vielen erlebt, soll von einem Gemeinsamen Ausschuss gewählt werden – genauer gesagt: Die beiden Mitglieder mit Befähigung zum Richteramt sollen von diesem gewählt werden; die übrigen drei Mitglieder würden von der Mitgliederversammlung gewählt. Aus einer Vorschlagsliste, die ebenfalls vom Gemeinsamen Ausschuss erstellt wird, die die Kandidaten zuvor auf ihre Eignung geprüft hat. Warum nicht gleich die Mitgliederversammlung oder der Wahlausschuss, lautete die Frage, die ebenfalls im Raum steht. Und das wohl dann auch zur Jahreshauptversammlung.

Mit den Anträgen auf Einzelbefassung wäre allerdings ein wesentlicher Erfolg der Satzungskommission in Frage gestellt: die Einmütigkeit, die zwischen Fan- und Vereinsvertretern herrschte. Die JHV könnte dann doch kontroverser ausfallen, als es jetzt absehbar ist. Es sei denn, der Aufsichtsrat entschiede sich noch um und ginge den Weg mit.

 

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