Der Schalker Fanclubverband (SFCV) wollte sich nach der letztjährigen Schalker Mitgliederversammlung neu aufstellen. Die Kernkompetenz „Fanclubbetreuung“ sollte wieder im Vordergrund stehen, aus vereinspolitischen Themen wollte man sich bewusst heraushalten. Dieses Vorhaben hat nicht lang gehalten: Jetzt tritt er gegen den Wahlausschuss nach, sieht einen „faden Beigeschmack“.

Bei der Mitgliederversammlung 2014 wurde ein neuer Wahlausschuss von den Mitgliedern gewählt, dabei erhielten u.a. die beiden hauptberuflichen SFCV-Vorstände Frank Arndt und Arthur Saager, beide Mitglieder des damaligen Wahlausschusses, kein weiteres Mitgliedervotum. Sie wurden „abgewählt“. Beiden wurde im Vorfeld der Wahl angelastet, sie seien als hauptberufliche SFCV-Vorstände abhängig vom Mutterverein FC Schalke 04 und könnten somit keine unabhängige Entscheidung bei der Auswahl der Aufsichtsratskandidaten treffen. Tatsächlich existiert ein Kooperationsvertrag, der dafür sorgt, dass der Großteil des Budgets des SFCV vom FC Schalke 04 getragen wird. Gäbe es diesen Kooperationsvertrag nicht, könnte sich der SFCV wohl keine hauptberuflichen Vorstände leisten.

Der Wahlausschuss hat vor der diesjährigen Mitgliederversammlung in neuer Besetzung nun wieder Aufsichtsratskandidaten ausgewählt. Dabei gab es 14 Bewerber, die sich um eine Kandidatur bemühten, darunter auch die beiden Aufsichtsräte Uwe Kemmer und Ingolf Müller, deren Amtszeit nun auslief. Der Wahlausschuss hat laut Satzung die Aufgabe, die Bewerber auf Eignung zu prüfen, er kann maximal doppelt so viele Kandidaten zulassen wie Posten zu wählen sind. Wenn sich nun also mehr als vier Bewerber als geeignet erweisen, so ergibt sich für den Wahlausschuss die Aufgabe, diejenigen Kandidaten auszuwählen, die aus seiner Sicht am besten geeignet sind. Unter diesen vier Kandidaten waren Uwe Kemmer und Ingolf Müller nicht dabei. Es müssen also – aus Sicht des Wahlausschusses – vier besser geeignete Bewerber dabei gewesen sein.

Der Vorstand des SFCV sieht das anders. In der aktuellen Ausgabe des „Sprachrohr“, der offiziellen Publikation des SFCV, schreibt der Vorstand, dass die Entscheidung, die beiden bisherigen Aufsichtsräte nicht zur Wahl zuzulassen und stattdessen „vier Kandidaten zu präsentieren, die sich von ihrem Wahlprogramm nicht wirklich sehr unterscheiden, einen faden Beigeschmack verursacht.“ Der frühere SFCV-Vorstand und jetzige Angestellte des FC Schalke 04, Rolf Rojek, fühlte sich in einer (später dann gelöschten) Stellungnahme auf Facebook gar vom Wahlausschuss „vergewaltigt“.

Nun kann man die Meinung vertreten, dass Aufsichtsräte, wenn sie einmal gewählt worden sind, auch immer wieder zur Wahl zuzulassen sind. Dies führt allerdings auch dazu, dass der Wahlausschuss nicht mehr zwingend die aus seiner Sicht am besten geeigneten Kandidaten zulässt. Es könnte sogar bedeuten, dass zwei hoch talentierte und geeignete Mitglieder nicht zugelassen werden, weil zwei bestehende, aber nicht so gut geeignete, Aufsichtsräte den Platz direkt „per Wild Card“ erhalten. Dies kann bessere Lösungen für unseren Verein FC Schalke 04 verhindern.

Der SFCV-Vorstand führt in seinem Artikel weiter aus, dass beide amtierenden Aufsichtsräte noch nie nicht wieder zugelassen wurden (richtig!) und verweisen dabei aber auf den Aufsichtsrat Till Zech, der seinerzeit vom Wahlausschuss ebenfalls nicht erneut zur Wahl zugelassen worden ist, verschweigen aber dabei, dass damals nur drei Kandidaten vom Wahlausschuss zur Wahl zugelassen worden sind. Heißt: Till Zech hätte nach heute geltender eigener Logik zugelassen werden müssen. Nach damals geltender eigener Logik haben aber u.a. die beiden SFCV-Vorstände im Wahlausschuss dafür gesorgt, dass er als „ungeeignet“ eingestuft wurde, schließlich blieb ein möglicher vierter Kandidatenplatz leer. Nichts anderes kann das heißen. Und gilt denn die „Wild Card“ für Aufsichtsratskandidaten auch, wenn diese schon einmal wie im Fall von Peter Lange von der Mitgliederversammlung „abgewählt“ wurden?

Erstaunlich mutet ebenfalls an, dass der SFCV bereits jetzt in seinem Sprachrohr-Artikel dem Wahlausschuss „das Besorgnis vieler Mitglieder“ übermittelt, was denn im nächsten Jahr passiere, schließlich stünden dann Clemens Tönnies und Peter Lange zur Wahl.

Aber, lieber SFCV-Vorstand, erst einmal müssen sich beide wieder um eine Kandidatur für den Aufsichtsrat bewerben. Haben sie das getan, werden sie vom Wahlausschuss sicher genauso geprüft wie alle anderen Bewerber auch. Die aus Sicht des Wahlausschusses am besten geeigneten Bewerber erhalten dann eine Kandidatur und stellen sich den Mitgliedern zur Wahl. So sieht es die Satzung vor.

Die Satzung sieht nicht vor, dass die Namen der Bewerber um eine Kandidatur (im Einverständnis) veröffentlicht werden, wie es der SFCV-Vorstand im Sprachrohr vorschlägt, „so dass sich das Schalke-Mitglied ein Bild machen kann, ob der Wahlausschuss wirklich die am besten geeigneten Kandidaten zur Wahl zugelassen hat.“ Das Schalke-Mitglied kann sich nämlich nicht anhand eines Namens ein gleiches Bild machen, wie es der Wahlausschuss mit Fragebögen und in Interviews mit den Bewerbern kann.

Und wem das alles nicht zusagt, der muss eben einen Antrag auf Satzungsänderung stellen und dabei hoffen, dass der Antrag vom Aufsichtsrat zugelassen und auf der Mitgliederversammlung eine 2/3-Mehrheit erhält. So sind die Spielregeln. Versuche, den Wahlausschuss einzuschüchtern und ihm implizit zu unterstellen, er würde nicht wirklich die am besten geeigneten Kandidaten zulassen, gehören nicht zu den Spielregeln.

So macht sich der SFCV-Vorstand angreifbar. Eigentlich wär es doch besser, wenn kein Aufsichtsrat, der dem SFCV zugehört, gleichzeitig im S04-Aufsichtsrat für oder gar gegen den Kooperationsvertrag stimmen müsste. Denn auch das hinterließe einen „faden Beigeschmack“. Stattdessen wirbt er vehement für „seine“ Kandidaten, selbst im Nachtreten. Mit Blick auf jenen Kooperationsvertrag ein entlarvendes Vorgehen.

Hinweis
Aufgrund der positiven Resonanz noch einmal der Hinweis, dass jeder Schalker die Möglichkeit hat Texte an folgende E-Mail Adresse zu senden: info@schalkermarkt.de